Chronik - Blütezeit (1371 - 1637) |
1381
1382
1383
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1387
1388
1390 - 1395
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1392
1400 - 1434
1401
15.09.1406
1409
1412 - 1430
1426 - 1435
1433
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1440
1443
1445
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1445 - 1462
Der Prälatenkrieg Eine zeitweise das gesamte Gemeinwesen gefährdende, schwere Finanz- und Wirtschaftskrise. Eine Anzahl von Sülzbegüterten (Sülzprälaten), namentlich von geistlichen Teilhabern (Kirchen, Klöster, Stifte) verweigert den vom Lüneburger Rat in Höhe von 50% der Salineneinkünfte für 10 Jahre damals geforderten Beitrag zur Entschuldung der nahezu zahlungsunfähigen Stadt. Papst und Kaiser greifen ein. Lüneburg wird (1453) gebannt und danach geächtet. Die Auseinandersetzung nimmt nun einen ausgesprochen politischen, fast revolutionären Charakter an: Nach Bildung eines Sechzigerausschusses wird der alte Rat gewaltsam durch einen neuen ersetzt (1454), kehrt aber nach 2 Jahren wieder in seine Stellung zurück und setzt, nachdem es auf beiden Seiten Verfolgungen und Todesopfer gegeben hat, im Vertrag von Reinfeld (18.12.1462) seine Forderung durch. Darauf erfolgt die Aufhebung des Banns und 1471 der Reichsacht. 1462 - 1530
1493
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1525 -1534
Die Reformation Der Rat, zuerst ablehnend, dann hinhaltend, fügt sich nach bedenklichen Unruhen
der 1529 gestellten Forderung der schnell zunehmenden evangelischen Partei nach Durchführung
der Reformation.
1531: Schul- und Kirchenreform des Urbanus Rhegius |
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19.03.1562
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1569
Freiheit der (bisher teilweise von Lüneburg kontrollierten) Elbschiffahrt durch Verfügung des Kaisers
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1576
1593 - 1619
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Die gegen den Rat aufbegehrende Bürgerschaft unter Führung des aus persönlichen Gründen rebellierenden Patriziersohnes Franz Töbing wendet sich (Januar 1619) mit einer schriftlichen Beschwerde über die ordnungswidrige Finanzverwaltung und aristokratische Cliquenwirtschaft des Rates an Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg, der am 13.03.1619 in einem "Vergleich" den Rat verpflichtet, künftig 5 Bürger aufzunehmen und vor einem Ausschuß von 6 Personen jährlich Rechnung zu legen. |
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Fünf Vertreter der Brauer und Kagelbrüder (Heringskaufleute) ziehen in den Rat ein.
Durch diesen fürstlichen Machtspruch büßt Lüneburg nicht nur seine ausschließlich patrizische Ratsverfassung ein, sondern sieht sich auch erstmalig wie eine "gemeine"Landstadt behandelt. (Zunehmender Verfall des Salzhandels (Konkurrenz, Niedergang der Hanse, Veralterung des Sülzbetriebes. 1623 - 1629
1630 - 1635
14.08.1636
03.09.1637
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